top of page
FAQ
Häufige Fragen zur psychologischen Beratung
Psychologische Beratung unterstützt Menschen in belastenden Situationen, bei Entscheidungen, in Krisen oder in ihrer persönlichen Entwicklung.
Psychotherapie behandelt psychische Erkrankungen.
Psychologische Beratung begleitet Menschen in belastenden Lebenssituationen und persönlichen Übergängen.
Liegt eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vor oder zeigt sich im Verlauf ein entsprechender Bedarf, unterstützen wir gerne bei der Klärung weiterer Schritte.
Für Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen – Erwachsene, junge Erwachsene und Jugendliche, die:
• Stress oder Überforderung erleben
• in einer Krise stecken
• Beziehungs- oder Familienthemen klären möchten
• ihren Selbstwert stärken wollen
• sich persönlich weiterentwickeln möchten
• sich schon länger unglücklich fühlen und nicht wissen, warum
Ganz einfach über unser Kontaktformular auf der Website oder telefonisch.
Wir melden uns persönlich zurück und finden gemeinsam einen passenden Termin.
Nein. – Wir sind zwei eigenständige Einzelunternehmer:innen, die sich eine Praxisgemeinschaft teilen. Du buchst deinen Termin immer direkt bei der jeweiligen Beraterin / dem jeweiligen Berater.
Wir unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 119 GewO.
Alles, was du sagst, bleibt im Raum.
Ja.
Für viele Themen ist Online-Beratung genauso wirksam wie persönliche Gespräche.
Eine Beratungseinheit dauert in der Regel 50 Minuten. Die genauen Kosten besprechen wir gemeinsam im Erstgespräch.
In besonderen Fällen wie zum Beispiel für Jugendliche, Studierende oder Menschen in finanziell schwierigen Situationen behalten wir uns vor, Sozialtarife anzubieten.
Eine kostenfreie Absage ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen stellen wir das Honorar in Rechnung, da die für dich reservierte Zeit meist nicht mehr neu vergeben werden kann.
Psychologische Beratung ist eine private Leistung und wird von den Sozialversicherungsträgern nicht refundiert. Unsere Leistungen können aber für den sog. „Gesundheitshunderter“ genutzt werden, wenn du selbstständig tätig bist.
bottom of page
